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Top Bauland im schönen Wallis in Visp

3930 Visp
Referenz

Beschreibung

Art. 50 Wohnzone W2,
W2-LEB Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Visp
20 41-OP Visp März 2008

Die Wohnzone W2 ist für Wohnbauten mit niedriger Ausnutzung bestimmt. Kleinere nicht störende Gewerbebetriebe sind gestattet.
Bauweise: offen oder geschlossen Geschosszahl: max. 2 Vollgeschosse
Bauhöhe: max. 9.00m Seitenhöhe (OK Fusspfette/OK feste Brüstung) max. 12.00m Gebäudehöhe (OK Firstpfette)
Gebäudelänge: in der Regel bis 25.00 m Bei Gebäuden über 25.00 m kann die Baubewilligungsbehörde gemäss Art. 16 zusätzliche Auflagen betreffend Fassadengestaltung, grosser Grenz- sowie Gebäudeabstand verfügen.

Grenzabstand: kleiner Grenzabstand „a“ 1/3 der Fassadenhöhe, mind. aber 3.00 m, grosser Grenzabstand „A“ = 8.00 m.
Besondere Bestimmungen: • In der Zone W2-LEB kann der Gemeinderat zusätzlich zu den Bestimmungen des Dorfbildschutzes einen Quartierplan erstellen lassen und den genauen Standort der Bauten festlegen.
Lärmempfindlichkeitsstufe (ES): II

Art. 50 Wohnzone W2,
W2-LEB Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Visp
20 41-OP Visp März 2008

Die Wohnzone W2 ist für Wohnbauten mit niedriger Ausnutzung bestimmt. Kleinere nicht störende Gewerbebetriebe sind gestattet.
Bauweise: offen oder geschlossen Geschosszahl: max. 2 Vollgeschosse
Bauhöhe: max. 9.00m Seitenhöhe (OK Fusspfette/OK feste Brüstung) max. 12.00m Gebäudehöhe (OK Firstpfette)
Gebäudelänge: in der Regel bis 25.00 m Bei Gebäuden über 25.00 m kann die Baubewilligungsbehörde gemäss Art. 16 zusätzliche Auflagen betreffend Fassadengestaltung, grosser Grenz- sowie Gebäudeabstand verfügen.

Grenzabstand: kleiner Grenzabstand „a“ 1/3 der Fassadenhöhe, mind. aber 3.00 m, grosser Grenzabstand „A“ = 8.00 m.
Besondere Bestimmungen: • In der Zone W2-LEB kann der Gemeinderat zusätzlich zu den Bestimmungen des Dorfbildschutzes einen Quartierplan erstellen lassen und den genauen Standort der Bauten festlegen.
Lärmempfindlichkeitsstufe (ES): II